Allgemeine Geschäftsbedingungen der ADONTEC Computer Systems GmbH (Stand 1. August 2021, B2B)
1. Allgemeines
Alle Angebote, Bestellungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich gemäß der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zusätzliche oder entgegenstehende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers (Kunde) werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie die ADONTEC GmbH (Verkäufer) schriftlich bestätigt.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gemäß §14 BGB. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Kunde sichert zu Unternehmer gemäß §14 BGB zu sein.
2. Preise
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten für die Verpackungsentsorgung in Form der Rücknahmeverpflichtung nach VerpackungsVO sind in unseren Preisen als Nachlass einkalkuliert.
3. Produktänderungen
Technische und optische Änderungen der von uns angebotenen Artikel behalten wir uns ausdrücklich vor.
4. Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich zuzüglich Versandkosten. Wird vom Kunden Teillieferung gewünscht, so behalten wir uns vor, die durch Teillieferung entstandenen Frachtkosten zu berechnen. Falls nicht alle bestellten Produkte ab Lager verfügbar sind, wird die hier entstehende einmalige Teillieferung grundsätzlich ohne Berechnung einer zusätzlichen Frachtkostenpauschale geliefert.
2. Export/Import: Bei Export von Waren in Nicht-EU-Länder ist der Käufer verpflichtet, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.
Die ADONTEC GmbH ist nicht haftbar für Verzögerungen aufgrund der Bearbeitung von Ausfuhrgenehmigungen oder Ausfuhrbeschränkungen, unabhängig von deren Gründen oder Ursprüngen.
In jedem Fall ist der Käufer verantwortlich dafür, alle notwendige Dokumente und Genehmigungen, die für den Export und Import der Waren notwendig sind zu besitzen, und befreit die ADONTEC GmbH von allen dahingehenden Verpflichtungen sowie aller Haftung, sollten die entsprechenden Dokumente und Genehmigungen nicht erhalten werden können.
3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Verschlechterung oder der Beschädigung der Lieferung oder Leistung geht mit Übergabe der Lieferung oder Leistung an das Beförderungsunternehmen auf den Kunden über.
4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche Eigentum der ADONTEC GmbH. Der Käufer tritt die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an die ADONTEC GmbH ab und zwar auch in soweit, als die Ware verarbeitet ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware von ADONTEC GmbH solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an ADONTEC GmbH ab. Im anderen Fall steht der ADONTEC GmbH ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung auch weiterhin ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die ADONTEC GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs-, Vergleichs- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer uns die angetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6. Zahlung
Die Rechnungen werden auf den Tag der Absendung der Ware ausgestellt, bei vorzeitiger Lieferung gilt der vereinbarte Liefertermin als Ausstellungstag. Die Rechnungen sind spätestens zum Zahlungstermin ohne Skontoabzug zu begleichen. Ab Fälligkeit sind wir berechtigt eine Mahnkostenpauschale plus Verzugszinsen zu erheben (§288 BGB). Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, wenn diese nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Zur Aufrechterhaltung ist der Käufer nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von der ADONTEC GmbH anerkannt ist.
7. Gewährleistung
1. Mängelansprüche gegenüber ADONTEC GmbH verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe der Ware. Diese Beschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Beschaffenheitsgarantien, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
2. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
3. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 5 Arbeitstagen nach Empfang der Lieferung, andere Mängel in der selben Frist nach bekannt werden schriftlich zu rügen, andernfalls sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
4. Für ungerechtfertigt als defekt eingesandte Produkte werden die angefallenen Prüfkosten (zur Zeit mindestens EUR 25 zuzüglich Versandkosten und Mehrwertsteuer) an den Einsender weiter berechnet. Der Kunde ist verpflichtet die unberechtigt reklamierten Produkte zurückzunehmen. Unvollständige Rücksendungen können nicht bearbeitet werden und werden umgehend an den Einsender zurückgesandt.
5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
6. Keine Mängelansprüche bestehen, wenn der Käufer Veränderungen oder Reparaturen an gelieferte Waren vornimmt ohne die ausdrückliche schriftliche Bestätigung der ADONTEC GmbH.
8. Falschbestellungen, Stornierungen, Reklamation
1. Bei Falschbestellungen erheben wir eine Wiedereinlagerungsgebühr von 20% vom jeweiligen Warenwert, mindestens jedoch EUR 20. Die Rücksendung hat frei Haus an uns zu erfolgen. Es kann nur originalverpackte Ware zurückgenommen werden. Rücksendungen sind mit einer Autorisierungs-Nummer zu versehen. Wir behalten uns vor, bei Produkten, die speziell für den Kunden beschafft, bestellt oder hergestellt wurden, die Rücknahme oder Stornierung zu verweigern.
2. Wir sind stets bemüht, Ihnen nur absolut zuverlässige Qualitätsprodukte zu liefern. Sollte es dennoch einmal Grund zur Beanstandung geben (mangelhafte Ware oder Falschlieferung), so senden Sie die betroffene Ware (inklusiv Rechnungs- und Lieferscheinkopie unserer Lieferung sowie eine detaillierte Fehlerbeschreibung) frei Haus, mit einer Autorisierungs-Nummer versehen, an uns. Ohne genaue und detaillierte Fehlerbeschreibung ist eine Bearbeitung nicht möglich. Nach Reparatur erhält der Kunde das Produkt kostenfrei zugesand.
3. Die Autorisierungs-Nummer erhalten Sie nach Rücksprache von uns und hat eine Gültigkeit von 4 Wochen. Rücksendungen ohne Autorisierungs-Nummer und unfreie Rücksendungen werden von unseren Mitarbeitern im Lager nicht angenommen.
9. Software
1. Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer in der Regel ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen, Vereinbarung. Zudem sollten die individuellen Lizenz- und Nutzungsbestimmungen der gelieferten Software beachtet werden. Bei Verstoß gegen das Lizenz- und Nutzungsrecht haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden. Weitergehende Schadensersatzansprüche aufgrund leichter Fahrlässigkeit, insbesondere solche wegen mittelbarer Schäden (z. B. Verlust von Informationen und Daten, Virenbefall, Betriebsunterbrechungen) sind ausgeschlossen.
2. Beim Erwerb von Software durch Electronic Software Delivery (ESD) z.B. Download oder eMail und bei entsiegelten Datenmedien (z.B. CD, DVD) besteht kein Rückgaberecht.
10. Haftung
1. Der Käufer trägt die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Einsatz der von uns gelieferten Produkte.
2. Die ADONTEC GmbH haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit - außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - ausgeschlossen.
3. Bei Haftung von ADONTEC GmbH bezieht sich diese ausschließlich auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf etwaiger Schadensersatzansprüche des Käufers gegen Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, gesetzliche Vertreter und Organe der ADONTEC GmbH.
5. Mögliche Datenverluste verpflichtet sich der Käufer durch umfassende Datensicherungen so gering wie möglich zu halten.
6. Die Verwendung unserer Freeware Produkte und Beta-Versionen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Kunden, jede Haftung ist hier ausgeschlossen. Natürlich bemühen wir uns diese ohne erhebliche oder bekannte Mängel zu veröffentlichen.
7. Alle Ansprüche des Käufers verjähren ein Jahr ab Gefahrübergang, sofern nicht gesetzliche Regelungen dem entgegenstehen. Dann gelten die gesetzliche Mindestfristen.
11. Gültigkeit
Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren sämtliche vorgehenden ihre Gültigkeit. Die Angebote im Online-Shop können sich ständig ändern. Fehler in der Darstellung, Druckfehler, Irrtümer und sonstige Änderungen behalten wir uns vor.
12. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen, sowie Gerichtsstand für beide Teile ist unser Sitz.
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