LIZENZ- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Für Kunden aus Deutschland und Österreich.
Aus anderen Regionen und Ländern beachten Sie bitte diese Version der Lizenzbedingungen.

 

Bitte beachten: Dieses Dokument ist in der Regel aktueller als die Kopie in den jeweiligen Softwarehandbüchern und hat Vorrang.

Die Kurzform der SuperCom Nutzungsbedingungen
Die SuperCom Software wird per Entwickler lizenziert. Ein Entwickler kann SuperCom auf einem Desktop und einem Notebook Computer nutzen solange es derselbe Entwickler nutzt und nicht gemeinsam oder gleichzeitig mit anderen Entwicklern.
Es fallen keine weitere Gebühren an, wenn Sie die SuperCom Laufzeitdateien zusammen mit dem erstellten ausführbaren Anwendungsprogramm, die diese nutzt, weitergeben.
Bitte lesen Sie auch die folgenden Details:

 

LIZENZ- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN

SuperCom ("SOFTWARE")

© Urheberrechtlich geschütztes Material - Alle Rechte vorbehalten.

Mit der Installation oder Nutzung der SOFTWARE erklären Sie sich mit folgenden Lizenzbestimmungen ausnahmslos und ohne Einschränkung einverstanden. Wenn Sie mit den Lizenzbestimmungen nicht vollständig einverstanden sind, geben Sie die unbenutzte Software sofort an den Verkäufer zurück. Beim Erwerb der SOFTWARE durch Electronic Software Delivery (ESD) z.B. Download oder eMail und bei entsiegelten Datenträger (z.B. CD, DVD) besteht kein Rückgaberecht.

LIZENZ
Die Software wird nicht verkauft, sondern lizenziert. Die Software ist geistiges Eigentum und unterliegt somit dem Urheberrecht. Der Lizenzgeber, ADONTEC® Computer Systems GmbH ("ADONTEC"), räumt Ihnen als Lizenznehmer ein nicht ausschließliches, eingeschränktes Nutzungsrecht (Lizenz) für die SOFTWARE ein. ADONTEC behält sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.

NUTZUNGSUMFANG
Jede Vervielfältigung der SOFTWARE, wird strafrechtlich verfolgt. Kopien dürfen nur zu Sicherungszwecken angefertigt werden. Entsprechend der Unmöglichkeit, dass ein physisches Buch zugleich an verschiedenen Orten von mehreren Personen gelesen wird, darf die SOFTWARE nicht gleichzeitig von verschiedenen Entwicklern (Einzelpersonen) an verschiedenen Orten und auf verschiedenen Rechnern verwendet werden. Zu keinem Zeitpunkt darf die SOFTWARE von mehr als einem Entwickler gleichzeitig zu Entwicklungszwecken verwendet werden - noch darf die SOFTWARE zur Verwendung mit anderen als den von Ihnen entwickelten Anwendungen vertrieben werden.
Es ist nicht zulässig Urhebervermerke sowie sonstige Merkmale zur Identifikation der SOFTWARE und des Herstellers zu entfernen oder zu verändern.
Sie dürfen den Quellcode der mitgelieferten Beispielprogrammen verwenden oder verändern ausschließlich zum Zweck der Unterstützung bei der Entwicklung Ihrer Anwendungen, welche die SOFTWARE nutzen. Alle auf dem Originaldatenträger enthaltene oder anderweitig erhaltene Dateien der SOFTWARE dürfen nicht weitergegeben werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattet (siehe "Laufzeitdateien").

WEITERGABE DER LAUFZEITDATEIEN
Die Dokumentation bezeichnet bestimme Dateien als "Laufzeitdateien" (z.B. scom*.ocx, supercom.dll, protocol.dll, getversion.exe, regocx.exe, usw.). Laufzeitdateien, soweit von der Anwendung genutzt, können mit der Anwendung zusammen weitergegeben werden, wie im folgenden beschrieben.

Der Lizenznehmer, als "Anwendungs-Entwickler", darf ausführbare Anwendungsprogramme, die er mit der SOFTWARE geschrieben hat, ohne Verpflichtung zu zusätzlichen Lizenzgebühren, verwenden, weitergeben oder verkaufen. Der Lizenznehmer darf die in der Dokumentation als "Laufzeitdateien" gelistete Dateien (z.B. scom*.ocx, supercom.dll, protocol.dll, getversion.exe, regocx.exe, ...) mit diesen Anwendungsprogrammen zusammen weitergeben sofern die Anwendungsprogramme nur mit den Laufzeitdateien zusammen funktionieren.
Eine "Anwendung", die Funktionsschnittstellen (API) für Software-Entwickler bereitstellt ist eine Bibliothek/Komponente usw. und keine reine Anwendung (siehe Komponenten-Entwickler).

Der Lizenznehmer, als "Komponenten-Entwickler", erstellt und verteilt Software Komponenten an andere Softwareentwickler jeglicher Art und darf die Laufzeitdateien der SOFTWARE nicht zusammen mit Produkten weitergeben, die keine Anwendungen darstellen, sondern Softwarekomponente für die Entwicklung andere Anwendungen (z.B. DLL, OCX, TPU, TPW, LIB, .obj, .so). Der andere Entwickler, der diese Komponente erhält, muss ebenfalls eine Lizenz für die SOFTWARE besitzen, um auf die Laufzeitdateien der SOFTWARE zugreifen zu können. Wenn Sie eine Komponente erstellen, die zum Erstellen Ihrer eigenen Anwendung verwendet wird, beachten Sie bitte "Anwendungsentwickler".
Der Lizenznehmer, als "Komponenten-Entwickler", darf eigene Entwicklungen, welche die SOFTWARE nutzen, in Quelltext oder als Komponenten bzw. Bibliotheken (z.B. DLL, OCX, TPU, TPW, LIB, .obj, .so) weitergeben, vorausgesetzt er erwirbt für jede Kopie auch eine Entwickler-Lizenz der SOFTWARE, die er zusammen mit seiner Komponente dem anderen Entwickler unwiderruflich überlässt. Dadurch ist sichergestellt, dass jeder andere Entwickler eine eigene Entwicklungslizenz der SOFTWARE besitzt und rechtlich und praktisch in der Lage ist die eigenentwickelte Komponente des Lizenznehmers, welche die SOFTWARE nutzt, in seiner Anwendung zu integrieren, diese zu compilieren und weiterzugeben.
Softwarekomponenten sind Bibliotheken und bieten in der Regel direkten oder indirekten programmgesteuerten Zugriff auf die SOFTWARE. Für die Nutzung wird eine Entwickler-Lizenz benötigt.
Eine "Anwendung", die Funktionsschnittstellen (API) für Software-Entwickler bereitstellt ist auch eine Bibliothek/Komponente usw. und keine reine Anwendung und benötigt für jede Weitergabe eine Entwickler-Lizenz der SOFTWARE für den empfänger Software-Entwickler.

Die Weitergabe anderer Dateien als die "Laufzeitdateien" zusammen mit der erstellten Anwendung ist untersagt, wenn nicht ausdrücklich erlaubt. Das betrifft besonders Lizenzdateien, Quelltextdateien, Dokumentation und andere Dateien.

EINSCHRÄNKUNGEN
Diese SOFTWARE ist nur für Sie, den Lizenznehmer, lizenziert und darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von ADONTEC nicht an Dritte weitergegeben werden. Es ist strengstens untersagt, anderen die Verwendung Ihres Registrierungscode oder Ihrer Seriennummer zu ermöglichen. In keinem Fall dürfen Sie die SOFTWARE übertragen, vermieten, leasen, verkaufen, weitergeben, neu lizenzieren oder unterlizenzieren.
Reverse Engineering
Der Lizenznehmer darf unter keinen Umständen die SOFTWARE zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode der SOFTWARE zu entdecken, zu rekonstruieren oder zu identifizieren oder die darin enthaltene, eingebaute oder implementierte Benutzerschnittstellentechniken, Algorithmen, Logik, Protokolle oder Spezifikationen. Darüber hinaus darf der Lizenznehmer, sofern nicht ausdrücklich von ADONTEC in der Dokumentation genehmigt, unter keinen Umständen die SOFTWARE oder Dokumentation modifizieren, portieren, übersetzen oder abgeleitete Werke der SOFTWARE erstellen. Jeglicher Verkauf oder Weiterverkauf von geistigem Eigentum oder so hergestellten Derivaten wird im vollen Umfang des lokalen und internationalen Rechts verfolgt.
Beschränkungen bei der Weitergabe
Der Lizenznehmer darf die Laufzeit-Dateien der SOFTWARE nicht weitergeben, wenn die entwickelte Software die Kernfunktionalität der SOFTWARE über eine programmierbare Schnittstelle oder auf ähnliche Weise verfügbar macht.
Bei der Weitergabe der von Ihnen entwickelten Software Anwendung muss sichergestellt werden, dass nur die von Ihnen lizenzierte und authorisierte Nutzer Zugriff auf Ihre Software-Anwendung und die damit verbundene Laufzeitdateien der SOFTWARE, erhalten. Unter keinen Umständen darf die selbst erstellte Software inklusive der Laufzeitdateien der SOFTWARE einfach und frei im Internet oder auf anderen Medien zur freien Verwendung bereitgestellt werden.
Wettbewerbsverbot
Unter keinen Umständen darf die SOFTWARE ganz oder teilweise als Grundlage für die Erstellung eines Produkts verwendet werden, das dieselbe oder im Wesentlichen dieselbe Funktionalität wie die SOFTWARE bietet und direkt oder indirekt mit der SOFTWARE konkurriert.
Beim Vertrieb der von Ihnen entwickelten Softwareanwendung müssen Sie sicherstellen, dass nur Ihre lizenzierten und autorisierten Benutzer Zugriff auf Ihre Softwareanwendung und die zugehörigen Laufzeitdateien der SOFTWARE haben. Keinesfalls darf die selbsterstellte Software einschließlich der Laufzeitdateien der SOFTWARE einfach und frei im Internet oder anderen Medien zur kostenlosen Nutzung bereitgestellt werden.
Sicherheitskopie
Eine angemessene Anzahl von Kopien der SOFTWARE darf nur zu Sicherungszwecken angefertigt werden. Jeder, der die SOFTWARE reproduziert, wird strafrechtlich verfolgt.

VERTRAULICHKEIT
Sie erkennen an, dass die SOFTWARE, die Lizenzschlüssel, die Beispielprogramme und jegliche Dokumentation oder sonstige Informationen, die Sie von ADONTEC erhalten haben oder die Sie während Diskussionen über oder in Verbindung mit der SOFTWARE erhalten haben (einschließlich der Bereitstellung von technischer Unterstützung durch ADONTEC), enthalten Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von ADONTEC.
Sie erklären sich damit einverstanden, alle diese "vertraulichen Informationen" vertraulich zu behandeln und Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden um deren unbefugte Weitergabe und Verwendung zu verhindern. Diese Maßnahmen sollten nicht weniger streng sein als die Maßnahmen, die Sie anwenden (oder vernünftigerweise anwenden sollten), um Ihre eigenen ähnlichen Informationen zu schützen, jedoch nicht weniger als ein angemessenes Maß an Sorgfalt.
Es steht Ihnen frei, diese empfangenen Informationen oder Beispielprogramme in die Softwareanwendung zu integrieren, die Sie mit der SOFTWARE entwickeln. Sie stimmen zu, keine Teile der erhaltenen Informationen oder Quellcodes weiterzugeben, zu verbreiten oder zu veröffentlichen.

DEMO Versionen, Freeware etc.
Möchte der Kunde DEMO Versionen seiner Software anbieten, dann dürfen nur Laufzeitdateien der SOFTWARE ethalten sein, die offiziell als DEMO Versionen im Downloadbereich adontec.com verfügbar sind. Nach Bedarf können wir auch den Kunden hierbei behilflich sein. Keinesfalls dürfen die Laufzeitdateien der SOFTWARE in DEMO Versionen, in sogenannte "Freeware", "Shareware", "Trialware", "Open-Source" oder änlichen Projekten ohne schriftliche offizielle Genehmigung, genutzt werden.

VERLEIH, VERKAUF
Verleih oder Unterlizenzierung ist nicht gestattet.
Die permanente und komplette Übertragung der SOFTWARE an einem Dritten ist erlaubt sofern der Dritte mit diesen Lizenzbestimmungen einverstanden ist, keine Kopien zurückbehalten worden sind und ADONTEC schriftlich informiert worden ist.

DAUER DER LIZENZ
Das Nutzungsrecht an der SOFTWARE beginnt nach Zahlung der Lizenzgebühren. Sie können die Lizenz jederzeit beenden, indem Sie die SOFTWARE zusammen mit allen eventuell angelegten Kopien zerstören. Diese Lizenz endet automatisch, sobald Sie gegen eine Bestimmung dieses Lizenzvertrags verstoßen.

GEWÄHRLEISTUNG
Wir werden immer bemüht sein, Ihnen einwandfreie Software zu liefern. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir bei dem gegenwärtigen Stand der Technik keine Gewähr dafür übernehmen, dass das Softwareprogramm in allen Kombinationen und Anwendungen unterbrechungs- und fehlerfrei arbeitet. Wir übernehmen keine Gewähr, dass die SOFTWARE den Anforderungen des Lizenznehmers entspricht.
Es wird keine Garantie für die Richtigkeit des Inhaltes dieses Handbuches übernommen, da sich Fehler trotz aller Bemühungen, nie vollständig vermeiden lassen. Hinweise und Verbesserungsvorschläge nehmen wir jederzeit gerne entgegen. Offensichtliche Mängel hat der Lizenznehmer unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Lieferung anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Anzeige ist eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels beizufügen. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, gilt der Lizenzgegenstand in Bezug auf diesen Mangel als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist insoweit ausgeschlossen. Im Falle eines Mangels hat die Lizenzgeberin zunächst die Pflicht und das Recht zur Nacherfüllung. Eine Nacherfüllung kann nach Wahl der Lizenzgeberin durch Lieferung einer neuen Sache oder durch Nachbesserung erfolgen. Bei Funktionsstörungen der Software kann die Nachbesserung auch durch die Lieferung oder Installation eines Updates durchgeführt oder unterstützt werden, wenn dies dem Lizenznehmer zumutbar ist.
Mängelansprüche gegenüber ADONTEC verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe der Ware. Diese Beschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Beschaffenheitsgarantien, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

HAFTUNG
Der Käufer trägt die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Einsatz der von uns gelieferten Produkte.
ADONTEC haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit - außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - ausgeschlossen.
Bei Haftung von ADONTEC bezieht sich diese ausschließlich auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf etwaiger Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers gegen Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, gesetzliche Vertreter und Organe von ADONTEC.
Mögliche Datenverluste verpflichtet sich der Lizenznehmer durch umfassende Datensicherungen so gering wie möglich zu halten. Die Verwendung unserer Freeware Produkte und Beta-Versionen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Kunden, jede Haftung ist hier ausgeschlossen. Natürlich bemühen wir uns diese ohne erhebliche oder bekannte Mängel zu veröffentlichen.
Alle Ansprüche des Käufers verjähren ein Jahr ab Gefahrübergang, sofern nicht gesetzliche Regelungen dem entgegenstehen. Dann gelten die gesetzliche Mindestfristen.

Installation
Der designierte Software-Entwickler kann die SOFTWARE auf die "Entwicklungsstation" installieren, die er persönlich nutzt und kontrolliert. Die "Entwicklungsstation" kann aus einen Desktop Computer und einen mobilen Computer (z.B. Laptop) bestehen. Dadurch kann der Software-Entwickler die SOFTWARE flexibel nutzen und im Büro oder beim Kunden Vorort entwickeln und testen.

Eine kurze Darstellung der Installation ist hier.

API = Application Programming Interface (Programmierschnittstelle)

Bitte wenden Sie sich zur Klärung von Fragen zu dieser Lizenzvereinbarung und des Urheberrechts vertrauensvoll an uns.


FAQ

F: Was ist gemeint mit ausführbare Anwendung ?
A: Die Anwendung als eine compilierte ausführbare Anwendung. Die Anwendung kann keine Skriptdatei sein, in der jeder die Seriennummer oder Funktionsaufrufe sehen kann oder auch verändern kann usw. Zum Beispiel bei VBA Anwendungen in Excel oder Access muss es per Password geschützt sein. Eine einfache Script-Datei (z.B. ".BAT", ".CMD" usw.) kann nicht von fremden Blicken geschützt werden und eignet sich somit nur für In-House Anwendungen des Lizenznehmers (siehe auch weiter unten).

F: Kann die SOFTWARE mit VBA in MS Office (z.B. Access, Excel) verwendet werden ?
A: Ja. Der VBA-Code muss zumindest passwortgeschützt sein, um die Seriennummer, den SOFTWARE spezifischen Code und die zugehörigen Informationen zu schützen.

F: Kann die SOFTWARE in Batch Dateien oder Scripts (z.B. .BAT, .CMD) verwendet werden ?
A: Nur in den eigenen Räumen. Eine reine Textdatei kann die Seriennummer, den SOFTWARE spezifischen Code und zugehörige Informationen nicht schützen.
Warum nicht mit C# oder VB net kleine Console Programme (Software Komponenten, Hilfsprogramme) schreiben, die von Ihre Anwendung ausgeführt werden ?


Home   Back

Data Kommunikation Software, ActiveX Kommunikation Bibliotheken und Komponenten
It Simply Works!

Updated on: 2023-04-11 07:42:51